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   OVG Berlin, 28.03.1990 - 6 S 121.89   

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https://dejure.org/1990,8257
OVG Berlin, 28.03.1990 - 6 S 121.89 (https://dejure.org/1990,8257)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28.03.1990 - 6 S 121.89 (https://dejure.org/1990,8257)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 (https://dejure.org/1990,8257)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung von Sozialleistungen; Zurückbehaltungsrecht; Mitwirkung des Antragstellers; Sachentscheidung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 567 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B

    Sozialhilfe - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - fehlende Mitwirkung - Änderung

    Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 67, 163, 171 f. ) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 ; ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06
    Eine derartige Verfahrensweise des Beklagten erscheint vorliegend rechtmäßig (vgl. zur Umdeutung eines Bescheides nach § 66 SGB I in einen solchen nach § 48 SGB X BSG SozR 3-2600 § 20 Nr. 1), zumal die materielle Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach dem BSHG der Hilfesuchende trägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 67, 163, 171 f. (m.w.N.)) und zudem die bei Nachholung der Mitwirkungshandlung vorgesehene Rechtsfolge (§ 67 SGB I) ungünstiger sein dürfte als diejenige bei der Leistungsablehnung mangels Nichterweislichkeit der Anspruchsvoraussetzungen, wenn wider Erwarten im Gerichtsverfahren doch noch die Sachaufklärung gelingt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis beider Versagungsgründe BSG, Urteil vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 (juris); ferner Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28. März 1990 - 6 S 121.89 - FEVS 41, 57 ff.; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 12 S 2654/03 - FEVS 56, 44 ff.).
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